Gesetze / Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
KapMuG 2012§ 5 Unterbrechung des Verfahrens
Mit der Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags im Klageregister wird das Verfahren unterbrochen.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 5 KapMuG 2012 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- KG, 09.11.2017 – 8 Kap 1/17
- KG, 05.01.2015 – 10 Kap 6/14Zitiert von 2
- BGH, 05.11.2015 – III ZB 69/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Musterverfahrensfähigkeit einer positiven Feststellungsklage; Bekanntmachung des Musterverfahrensantrags im Klageregister bei nicht musterverfahrensfähiger AnspruchsbegründungZitiert von 32
- OLG Braunschweig, 11.11.2016 – 3 W 19/16Zitiert von 2
- KG, 28.10.2014 – 7 Kap 11/14Zitiert von 1
- BGH, 30.04.2019 – XI ZB 1/17Anfechtbarkeit eines Beschluss über öffentliche Bekanntmachung eines MusterverfahrensantragsZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 20.10.2017 – 82 O 11/15Zitiert von 8
- BGH, 17.12.2015 – III ZB 14/15Kapitalanlegermusterverfahren: Kostenentscheidung nach Rücknahme der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss über die Bekanntmachung eines MusterverfahrensantragsZitiert von 8
- KG, 23.12.2014 – 4 Kap 1/14Zitiert von 5
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 KapMuG 2012 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.